Es ist nicht besonders überraschend, weil es inzwischen Alltag in Deutschland ist, dass ein Geflecht aus Institutionen des Staates und NGOs, von denen einige mittelbar oder unmittelbar finanziell großzügig von deutschen Steuergeldern finanziert werden, gegen die Interessen der Bürger handeln. Wie man im Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 6 L 191/25 u.a.) vom 2. Juni 2025 nachlesen kann, habe eine somalische Staatsbürgerin am 9. Mai „im Anschluss an mehrere gescheiterte Einreiseversuche, im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Frankfurt (Oder) im Zug über die deutsch-polnische Grenze in das Bundesgebiet zu gelangen“, einen Eilantrag „gegen eine Einreiseverweigerung an der polnisch- deutschen Grenze“ gestellt und „die Einreise in das Bundesgebiet mit dem Ziel der Durchführung eines Asylverfahrens“ begehrt.
Die Somalierin wurde am 9. Mai gegen 14:34 Uhr von der Bundespolizei im Zuge einer Grenzkontrolle durch die Bundespolizei aufgehalten und nach Polen zurückgeschickt. Das Verhalten der Bundespolizei war völlig korrekt, denn, wie sogar das Gericht nicht umhinkam festzustellen, reiste sie aus einem sicheren Staat ein. Genau genommen aus zwei EU-Staaten, nämlich aus Litauen und aus Polen. Deutschland war laut Dublin deshalb keinesfalls zuständig. Die Somalierin musste also nach Polen zurückreisen.
Auch hatte das Gericht festgestellt, dass die Somalierin mehrfach versucht hatte, nach Deutschland einzureisen. Damit versuchte sie durchzusetzen, was nicht ihr Recht war, nämlich sich das Aufnahmeland in der EU auszusuchen. Das Gericht unterließ es, der Frage nachzugehen, ob die Somalierin vorsätzlich sich in Litauen nicht registrieren ließ und auch in Polen keinen Asylantrag zu stellen gedachte, weil sie nach Deutschland wollte und sich mithin das Aufnahmeland auszusuchen vorhatte.
Allerdings geschah plötzlich Erstaunliches, denn Alexander Dobrindt hatte als Bundesinnenminister am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angewiesen, dass Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Am 9. Mai versuchten drei Somalier – unter ihnen die Frau – erneut den Übertritt über die Grenze, diesmal offen mit dem Zug. Sie wurden – wie zu erwarten stand – durch die Bundespolizei aufgegriffen und zurückgeschickt. Zügig, bereits am 14. Mai reichte die Somalierin beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Nur nebenbei erwähnt, hatte sie keine Kontakte zu Anwälten. Die aber hatte Pro Asyl. Deren Chef Karl Kopp äußerte nun im Interview mit der taz dazu: „Die Kombination aus Rechtshilfe in beiden Staaten und Menschlichkeit ist keine Inszenierung, sondern ein menschenrechtlicher Ansatz.“ Das ist wohl so zu verstehen, dass man in oder mit Polen oder einer polnischen NGO zusammenarbeitet.
Dem vorausgegangen war, wie das Gericht sogar feststellte, dass sich die Somalierin „rund zwei Wochen in Litauen aufgehalten“ hatte, „ohne dort nach ihrer Ankunft registriert worden zu sein. Anfang Mai 2025 sei die Einreise nach Polen erfolgt. Der Aufenthalt in Polen habe zunächst nur zum Zwecke der Durchreise einige Stunden gedauert. Sie habe dort nur Kontakt mit dem polnischen Grenzschutz gehabt und habe Papiere erhalten, die sie unterschrieben, aber nicht verstanden habe. Sie habe nicht nachvollziehen können, was sie nun tun solle. Sie habe lediglich verstanden, dass ihr die illegale Einreise aus Deutschland vorgeworfen werde und sie sich melden müsse. Informationen über ein Asylverfahren oder darüber, wohin sie sich zu wenden habe, habe sie nicht erhalten. In Polen sei ein Rückführungsverfahren eingeleitet worden. Sie unterliege einer wöchentlichen Meldepflicht bei der polnischen Grenzpolizei. Eine private NGO habe ihr Nothilfe geleistet und komme für die Kosten ihrer Unterkunft auf. Dies könne sie aber auf Dauer nicht leisten.“
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