Rechtsprofessor: Staatliche Förderung von Meldestellen ist verfassungswidrig

vor etwa 2 Monaten

Rechtsprofessor: Staatliche Förderung von Meldestellen ist verfassungswidrig
Bildquelle: Tichys Einblick

Augsburg. Die staatliche Förderung von Meldestellen, die zulässige politische Meinungsäußerungen im Internet verfolgen, ist nach Einschätzung des Augsburger Staatsrechtlers Prof. Josef Franz Lindner nicht zulässig. Der Staat beauftrage die NGOs mit Aufgaben, die ihm selbst verboten sind. „Der Staat flüchtet sich ins Privatrecht, was nach den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Grundsätzen unzulässig ist, und lässt Andere Dinge tun, die die ihm selbst so nicht ohne Weiteres erlaubt sind“, kritisiert Prof. Lindner im Gespräch mit der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. Es stelle sich die Frage, „inwieweit der Staat berechtigt ist, privat organisierte Meldestellen zu fördern, die dann das machen, was der Staat selbst gar nicht dürfte“, so Lindner. Für solche Meldestellen im staatlichen Auftrag brauche es eine gesetzliche Grundlage.

Rechtlich fragwürdig sei auch die Beauftragung der Bundesnetzagentur mit der Meinungsregulierung im Internet. Eigentlich sei es ihre Aufgabe, die Netze für Telekommunikation und das Bahnnetz und deren Zugang zu regulieren. „Natürlich ist das Internet auch ein Netz, aber die Kompetenzen der Bundesnetzagentur in dieser Hinsicht beziehen sich ja nicht auf die Netzregulierung – zum Beispiel die Entgelte –, sondern auf Inhalte.“ Die an die Bundesnetzagentur angedockte Behörde Digital Services Coordinator (DSC) sei „zu einer inhaltsbezogenen Kompetenzbehörde ausgebaut worden: Sie lässt die „Trusted Flagger“ zu, die die Aufgabe haben, das Netz nach illegalen Posts zu durchforsten und solche an die Plattformen zu melden“, erklärt der Jurist, der 2025 mit anderen die NGO Free Speech Aid gegründet hat. Die Bundesnetzagentur habe nun Einfluss darauf, was im Internet „als sagbar, was als legal und was als illegal gilt. Sie macht Vorgaben, die zwar nicht als Weisungen gegenüber den „Trusted Flaggern“ zu verstehen sind, aber als Orientierungsrahmen.“ Im Leitfaden der Bundesnetzagentur würden Hass, Hetze und Hassrede als Beispiele unzulässiger Meinungsäußerungen genannt. „Das sind aber per se noch keine illegalen Äußerungen“, so Prof. Lindner. „Dass zu einem großen Teil auch legale Meinungsäußerungen in den Fokus der „Trusted Flagger“ geraten, und zwar aufgrund dieses Orientierungsrahmens, das ist eine Entwicklung, die man sehr genau beobachten muss.“

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