Gastkommentar von Rechtsanwalt Carsten Brennecke.
Der Gesetzentwurf von SPD-Ministerin Stefanie Hubig zu Deepfakes zeigt: Es gibt im Fall Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung.
Schaut man sich die Vorschläge an, die nun zur Schließung angeblicher Strafbarkeitslücken vorgebracht werden, so bleibt eines klar: Die Handlungen, um die es hier geht, das öffentliche Verbreiten von Deepfakes, also Fotomontagen und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, ist schon bei geltender Rechtslage mit bis zu 5 Jahren Haft bedroht.
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