Rechtmäßig: Bundesverfassungsgericht hält an Einschätzung zu einrichtungsbezogener Impfpflicht fest

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Rechtmäßig: Bundesverfassungsgericht hält an Einschätzung zu einrichtungsbezogener Impfpflicht fest
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer neuen Entscheidung erneut an der Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgehalten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte das höchste Gericht um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Maßnahme gebeten. Die Vorlage des Osnabrücker Gerichts wies man in Karlsruhe jedoch zurück. Der dazugehörige Beschluss der zweiten Kammer des ersten Senats vom 29. Januar wurde am Donnerstag durch das Gericht veröffentlicht.

2021 beschloss der Bundestag eine Impfpflicht für Menschen, die mit vulnerablen Gruppen zusammenarbeiten. Ungeimpften Mitarbeitern, etwa in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, drohte ein Betätigungsverbot. So geschehen im Fall einer Pflegehelferin aus dem Landkreis Osnabrück im Jahr 2022. Doch die Frau ging gegen die Maßnahme vor.

Im September vergangenen Jahres gab das Verwaltungsgericht Osnabrück der Frau recht – ihr Betätigungsverbot wurde vorzeitig ausgesetzt (Apollo News berichtete). Die Kammer ging davon aus, dass die mittlerweile ausgelaufene einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei und bat deshalb das Bundesverfassungsgericht um Prüfung des Sachverhalts.

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