Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) will rechtliche Schritte gegen den 150 Milliarden Euro schweren Verteidigungsfonds der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einleiten. Der europäische Aufrüstungsplan („ReArm Europe Plan“) soll vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Nach Ansicht der Abgeordneten wurde das Europäische Parlament (EP) verfassungswidrig vom Entscheidungsprozess ausgeschlossen.
In einer geheimen Abstimmung am 24. Juni stimmten 20 Abgeordnete des Ausschusses für die Klage, drei waren dagegen. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (die Mitgliedstaaten) Mitgesetzgeber sind und daher gemeinsam über EU-Rechtsvorschriften und -Haushalte, einschließlich des neuen Verteidigungsfonds, entscheiden müssen.
Die Abgeordneten stellten fest, dass die Einrichtung eines solchen Fonds durch eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat hinter den Kulissen gegen die EU-Verträge verstößt und die Befugnisse des EP als Mitgesetzgeber untergräbt, wodurch die demokratische Kontrolle des Parlaments umgangen wird.
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