Der Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung beruht auf einem Gutachten mit 1100 Seiten und felsenfesten – geheimen – Gründen. Faeser, die damit selbstverständlich nichts zu tun hat, rechtfertigt diese Entscheidung: Die AfD lehne Muslime und Zuwanderer ab und verbreite eine „völkische Haltung“. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch öffnet den rechtlichen Weg ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Im „Kampf gegen Rechts“ oder eben im Absichern der eigenen Macht ist alles erlaubt.
Nancy Faeser, SPD-Bundesministerin des Innern und für Heimat der Bundesrepublik Deutschland – „Die neue Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist klar und eindeutig. Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen. Denn die AfD verfolgt erwiesenermaßen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden. […] Also die neue Bewertung durch den Verfassungsschutz zeigt: wir sind eine wehrhafte Demokratie und haben gesetzliche Instrumente, die unsere Demokratie gegen extremistische Bedrohungen schützen. Dazu gehört die Beobachtung und die Bewertungen durch den Verfassungschutz, wie sie hier erfolgt. Diese rechtlichen Instrummente sollten wir immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung trennen. Das wissen Sie, das habe ich auch immer wieder gesagt. Ein Parteiverbotsverfahren hat aus guten Gründen sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden. Das sollte man nicht ausschließen, aber weiterhin sehr vorsichtig damit umgehen. Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus.“
Olaf Scholz, SPD Geschäftsführender Bundeskanzler – „Ich finde das ist eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf. […] Deshalb muss man diese Dinge sehr sorgfältig erwägen, ich bin gegen einen Schnellschuss.“
Lars Klingbeil, SPD – „Wir haben als diejenigen, die die politischen Entscheidungen treffen, jetzt auch die Verantwortung, unsere Demokratie vor den Feinden der Demokratie zu schützen. Und da müssen wir sehr schnell in der neuen Regierung, in der Koalition, Entscheidungen treffen, was daraus folgt. Es darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, was heute der Verfassungsschutz uns schwarz auf weiß aufgeschrieben hat.“
„Ein Verbotsverfahren könne ‚jetzt eine Möglichkeit sein, aber mir geht es nicht darum, eine schnelle Schlagzeile nach diesem Gutachten zu produzieren‘. Allerdings könne es sein, ‚dass irgendwann der klare Auftrag auch von den unabhängigen Behörden da ist, zu sagen, jetzt müsst ihr handeln, liebe Politik. Und das müssen wir auswerten, ob dieses Gutachten dafür einen Hinweis hat.‘“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











