Nach der NIUS-Berichterstattung über die linksextreme Vergangenheit eines Berliner Richters, der als Vorsitzender der 6. Kammer am Verwaltungsgericht die Zurückweisung von drei Somaliern für rechtswidrig erklärt hatte, schlagen Politik und Medien Alarm: Sie kritisieren „massive Angriffe“ auf die Unabhängigkeit der Justiz. Doch wie unabhängig sind die Gerichte in Berlin? Immerhin machen in der Hauptstadt sogar Verfassungsrichter gegen die Opposition mobil. Eine „queere“ Richterin ruft mit der NGO „Pro Asyl“ und der „Interventionistischen Linken“ zu „Brandmauer“-Demonstrationen gegen AfD und CDU auf.
Vergangene Woche hatte NIUS exklusiv über die engen Verbindungen eines Berliner Richters ins linksextreme Lager berichtet. Jener Richter, der als Vorsitzender der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin mit zwei Kollegen die Zurückweisungen von drei Somaliern durch die Bundespolizei als rechtswidrig eingestuft hatte. Als Student trat Florian von Alemann der marxistischen Gruppierung „JungdemokratInnen/Junge Linke“ bei. Zu dieser Zeit wurde die Gruppe vom Verfassungsschutz als „linksextreme Bestrebung“ geführt. Wie lange er Mitglied der Gruppe war, ist unklar.
Zudem zeigten seine Postings in den sozialen Netzwerken eine eindeutige Nähe zu den Grünen. Von Alemann wird auf einer Internetseite des fachpolitischen Forums Demokratie und Recht der Grünen als „unser Mitglied“ bezeichnet – und ist in grünen Kreisen auf Social Media bestens vernetzt.
Nun aber herrscht Aufregung. „Zwei Kolleginnen und ein Kollege haben in Berlin gemeinsam über eine Rechtsfrage zur Zurückweisung von Asylsuchenden entschieden. Deswegen werden sie persönlich diffamiert und bedroht. Das geht zu weit!“, beschwerte sich der Berliner Landesverband des Deutschen Richterbundes.
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