Am Freitag (23. Januar) beginnt vor dem sächsischen Oberlandesgericht (OLG) in Dresden der Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“. Die Meinungen darüber, ob und wie gefährlich diese laut Anklage der Bundesanwaltschaft „terroristische Vereinigung“ ist, gehen in Ermittlerkreisen auseinander. Der Prozess ist aber wieder einmal ein Beispiel dafür, dass Justitia, die eigentlich „blind“ sein sollte, auf dem rechten Auge wohl mehr zu sehen scheint als auf dem linken Auge. Wird in Dresden mit zweierlei Maß gemessen?
Parallel zum Prozess gegen die „Sachsen“ läuft vor dem OLG ein Prozess gegen Mitglieder der linksextremistischen „Hammerbande“ – konkret geht es dabei u.a. um zweifachen Mordversuch! Doch schon die Anklageschrift unterscheidet sich vom Verfahren gegen die angeklagten acht „Sächsischen Separatisten“ dadurch, dass bei der „Hammerbande“ lediglich von einer „kriminellen Vereinigung“ die Rede ist, nicht aber von einer „terroristischen Vereinigung“. Weshalb in Sachen der „Sachsen“ die Anklagebehörde die Bundesanwaltschaft ist – was per se füreine erhöhte mediale Aufmerksamkeit sorgen dürfte.
Unterschiedliche „sitzungspolizeiliche Anordnungen“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











