Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz vorgelegt. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage für umfassende Enteignungen gelegt werden. Hintergrund ist ein Volksentscheid aus dem Jahr 2021. Damals votierte eine Mehrheit der abstimmenden Berliner für die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und forderte per Plebiszit die „Vergesellschaftung“ von hunderttausenden Wohnungen in der Hauptstadt.
Die schwarz-rote Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine Umsetzung dieses Volksentscheides vereinbart. Die rechtliche Grundlage dafür soll das Vergesellschaftungsrahmengesetz darstellen. Die Pläne der SPD gehen aber weit über eine bloße Enteignung von Wohnraum hinaus; das Gesetz soll den Boden für umfassende Vergesellschaftungen bieten. Auch eine Enteignung von „Produktionsmitteln“ ist in Paragraph drei des Entwurfs ausdrücklich vorgesehen. In der Begründung beruft sich die SPD auf das Grundgesetz auf alte Forderungen „sozialistischer Parteien“.
Auch die Möglichkeit einer Teil-Verstaatlichung ist vorgesehen. So könnte der „Verbleib bisherigen Eigentums“ beim Eigentümer weitgehend gewährleistet bleiben, „wenn dieses durch gesetzliche Mitbeteiligungs- und Einflussrechte gesellschaftlicher Kollektivorgane unterworfen wird“. Diese Mitbeteiligungs- und Einflussrechte könnten laut Entwurf auch insbesondere Vorgaben zur Preisbildung oder Vorgaben zur „Förderung von Inklusion, Gleichstellung und Antidiskriminierung“ enthalten. Auch Vorgaben, wie Gewinne zu verwenden seien, würde der Gesetzesentwurf möglich machen.
WM 2026 in USA: Fifa-Skandal! Trump ruft Infantino an! Sperre für US-Spieler aufgehoben I WELT LIVE











