Man kann dem wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz vieles unterstellen, aber gewiss nicht mangelnden Fleiß, zumal die ihm gestellte Aufgabe durchaus anspruchsvoll war: Wie kann ich den Ausschluss eines aussichtsreichen AfD-Kandidaten von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen juristisch so begründen, dass er nicht als Willkürakt konkurrierender Parteien erscheint?
Natürlich lautet die offizielle Bezeichnung der Ausarbeitung anders, nämlich „Ausschluss von AfD-Kandidaten im Spannungsverhältnis zwischen wehrhafter Demokratie und passivem Wahlrecht“ mit der Unterüberschrift „Verfassungsrechtliche Einordnung des Ausschlusses des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein“.
Nun bin ich sicherlich nicht der Einzige, dem es bei der Phrase „wehrhafte Demokratie“ kalt den Rücken hinunterläuft, denn die Verbindung zu morgendlichen Polizeibesuchen bei Regierungskritikern und mehrjähriger Untersuchungshaft für angebliche Terrorverdächtige ist nur zu evident, aber das ist nicht Schuld der braven Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes.
Der Fall Joachim Paul zeigt, dass die Justiz der Politik offenbar bewusst zuarbeitet.
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