Es ist sechs Uhr morgens. Die Polizei klingelt. Nicht bei Schwerkriminellen, nicht bei IS-Rückkehrern oder Schleuserbanden, sondern bei Bürgern, die sich in sozialen Medien „falsch“ geäußert haben. Was früher Meinungsäußerung war, heißt heute „Hass“, „Hetze“ oder „delegitimierende Äußerung“. Begriffe, die im Strafgesetzbuch so nicht als Straftat vorkommen, aber gerade deshalb politisch umso wirkungsvoller eingesetzt werden können.
Der Rechtsstaat zeigt hier nicht Stärke, sondern Schwäche. Es ist die Metamorphose einer demokratischen Ordnung in eine empfindliche Gesinnungsbürokratie. Während das Bundeskriminalamt stolz verkündet, im Rahmen eines bundesweiten „Aktionstags gegen Hass“ über 180 Maßnahmen vollzogen zu haben, stellt sich eine zentrale Frage: Was ist eigentlich „Hass“?
Der Begriff „Hass“ ist im deutschen Strafrecht nicht definiert. Kein Paragraf, keine klare Abgrenzung, keine juristisch belastbare Schwelle. Und gerade das macht ihn so gefährlich: Was strafbar ist, bestimmt zunehmend nicht mehr das Gesetz, sondern das Empfinden. Ein Tweet, der gestern noch polemisch war, gilt heute als Hetze, was er morgen vielleicht schon bedeuten kann, wollen wir uns nicht ausdenken.
ANGST IN ANKARA: Gutes Gespräch mit Putin ‒ Was hat Trump auf NATO-Gipfel vor? | WELT LIVESTREAM











