Sie lässt nicht locker, bis zum letzten Tag im Amt und noch darüber hinaus: Der Justizkrieg von Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kurier David Bendels geht in die nächste Phase. Auf der Grundlage von Strafanträgen der SPD-Politikerin überzieht das Amtsgericht Bamberg den Journalisten mit weiteren Prozessen. Für den symbolbeladenen 9. Mai ist der nächste Gerichtstermin angesetzt.
Das im April ergangene „schandhafte Urteil“, wie es von FDP-Vize Wolfgang Kubicki bezeichnet worden war – sieben Monate Gefängnis auf Bewährung für das Teilen einer satirischen Fotomontage, die der Innenministerin eine krankhafte Abneigung gegen die Meinungsfreiheit unterstellt –, hat die Öffentlichkeit aufgerüttelt und eine Welle der Empörung über die politischen Lager hinweg ausgelöst, die auch im Ausland zu entsetztem Kopfschütteln über die autoritären Zustände geführt hat, die in Deutschland offenbar um sich greifen.
Pressefreiheit vor Gericht
Am 9. Mai soll ein weiterer Strafbefehl verhandelt werden. Diesmal im Visier: Eine Fotomontage, die Faeser, ihren damaligen Geheimdienstchef Thomas Haldenwang und Bundespräsident Steinmeier wegen öffentlicher Äußerungen für den Anschlag auf einen AfD-Politiker mitverantwortlich macht, und das Zitieren einer Äußerung des seinerzeitigen AfD-EU-Abgeordneten Maximilian Krah, der anlässlich einer brutalen Messerattacke in Frankreich konstatiert hatte: „Masseneinwanderung ist tödlich!“
Eine pointierte Meinungsäußerung zur Diskussion stellen, Politikern ihre Verbalausfälle zugespitzt vorhalten – nach dem bislang geltenden Verständnis von Journalismus fällt so etwas unter das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, das in freiheitlichen Demokratien aus gutem Grund weit gefasst ist. Als beispielsweise der SPD-Spitzenpolitiker Ralf Stegner nach einem Attentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin sogar ohne jeden erkennbaren Sachzusammenhang behauptete, Pegida habe „mitgestochen“, hat das jedenfalls die Justiz nicht im geringsten interessiert.
Gesinnungsjustiz statt rechtsstaatlicher Gleichheit vor dem Gesetz?
Im Falle des politisch rechts stehenden Deutschland-Kurier und seines Chefredakteurs sollen solche Meinungsäußerungen allerdings unter den Gummi-Straftatbestand der „Volksverhetzung“ fallen. Nicht das einzige Warnzeichen dafür, dass in Deutschland die rechtlichen Maßstäbe massiv ins Rutschen gekommen sind und der Übergang von der rechtsstaatlichen Gleichheit aller vor dem Gesetz zur Gesinnungsjustiz, die Taten und Beschuldigte nach ihrer weltanschaulichen Einstellung sortiert und unterschiedlich bewertet, im vollen Gange ist.
Faesers Prozess-Feldzug fährt die Ernte einer Unterminierungsarbeit am rechtsstaatlichen Fundament der Bundesrepublik Deutschland ein, die vom links-„grünen“ Establishment seit Jahren mit verbissenem Eifer betrieben und in den zurückliegenden dreieinhalb Jahren einer offenen rot-„grünen“ Linksregierung beschleunigt ausgebaut wurde.
Rückfall in autoritäre Denkmuster
Grundlage für Faesers ersten Strafantrag gegen den Chefredakteur des Deutschland-Kurier war eine unerfreuliche Hinterlassenschaft der Merkel-Zeit: Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ 188 des Strafgesetzbuchs, der ein Sonderrecht für die Ahndung von Meinungsäußerungen schafft, durch die sich Politiker „beleidigt“ oder in ihrer Amtsführung beeinträchtigt sehen. § 188 StGB war zu Beginn der Ampel-Regierung in Kraft getreten und von ihren Ministern, vor allem von den „Grünen“, mit Feuereifer ausgenutzt worden.
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