Das Urteil ist einstimmig: Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Kommunistische Partei des Landes (KPP) verfassungswidrig ist. Jetzt wird die KPP aus dem Parteienregister gelöscht, die Organisation wird aufgelöst und gilt ab sofort als illegal.
Die Partei propagiere in ihrem Programm totalitäre kommunistische Methoden und schließe die Anwendung von Gewalt zum Zweck der Machterlangung nicht aus, heißt es in der Urteilsbegründung.
So plausibel dieser Teil ist, so schwierig wird das Urteil an anderen Stellen. Denn Polens Verfassungsrichter werfen der KPP auch deren Geschichtsverständnis vor. Wörtlich heißt es unter anderem: „Im Rechtsstaat der Republik Polen gibt es keinen Platz für eine Partei, die Kriminelle und kommunistische Regime glorifiziert, die für den Tod von Millionen Menschen verantwortlich sind.“
Reformwille - Welche Opfer müssen wir für den Aufschwung bringen? | #unterdenlinden











