Die AfD-Fraktion will mit allen auch juristischen Möglichkeiten verhindern, dass der formal noch amtierende Bundestag mit alten Mehrheiten weitreichende Grundgesetzänderungen beschließt. In einem ersten Schritt hat die AfD-Fraktion die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas (SPD), mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen bis spätestens Montag (10.März) abzusagen. Die AfD behält sich eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vor, wie der Parlamentarische Geschäftsführer und Justitiar der Fraktion, Stephan Brandner, mitteilte.
Nach Ansicht der Fraktion ist bereits die Einberufung nichtig, weil die in Artikel 39 des Grundgesetzes festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. So haben nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von Union und SPD, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel ALLER Abgeordneten die Einberufung des Bundestages verlangt.
Rechte der Abgeordneten werden verletzt
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











