17 Verfassungsrechtler um Kyrill-Alexander Schwarz sind sich einig, dass ein AfD-Verbot Erfolg haben könnte. Das ist das Ergebnis einer unaufgeforderten rechtswissenschaftlichen Stellungnahme, die dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss des Bundestages übergeben wurden. Damit mehren sich die Stimmen, die auf ein Verbot der Partei drängen und dafür die Initiative ergreifen. Die Juristen kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass “eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich” sei, selbst wenn noch kein Material vom Verfassungsschutz vorliegt.
Dem Spiegel liegt das Dokument vor. Die Juristen schreiben, dass die AfD “der prototypische Fall einer Partei” sei, durch die “die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen”. Die Stellungnahme gründet sich auf öffentliche Aussagen von AfD-Politikern auf Bundes- oder Landesebene. Für die Einschätzung wurden Beiträge aus den Sozialen Medien, Aussagen auf Bundesparteitagen oder in Talkshows untersucht. Die Verfassungsrechtler sagen, dass die AfD demokratische Prozesse delegitimieren wolle. Durch die Stärkung “parteinaher Kanäle und Medien” sollen die Menschen davon überzeugt werden, dass “es eines gewaltsamen politischen Umbruchs bedarf”.
Weiter heißt es in dem Dokument, dass die Partei ein “völkisch-nationalistisches Programm” vertrete, was sich sowohl an den Zielen als auch am Verhalten der Politiker ablesen lasse. Zudem wird gesagt, dass die AfD sich in den letzten Jahren radikalisiert habe und die Parteimitglieder hätten “ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten” offenbart. Die Verfassungrechtler verweisen darauf, dass durch ein Parteiverbot die Ansichten der Wähler nicht aus der Gesellschaft verschwinden.
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