Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, den Rest der Haftstrafe gegen Lina E. zur Bewährung auszusetzen. Die Entscheidung ist nach Informationen der Sächsischen Zeitung jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt hat Beschwerde eingelegt.
Damit geht es nicht um eine Aufhebung des Urteils, sondern um die Aussetzung des noch offenen Strafteils nach Verbüßung eines Großteils der Strafe. Grundlage ist § 57 Strafgesetzbuch, der eine Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Beschwerde der Bundesanwaltschaft hat aufschiebende Wirkung.
Lina E. war am 31. Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich spätestens Anfang 2018 an einer kriminellen Vereinigung beteiligt hatte, die gezielt Personen aus dem rechten Spektrum angriff. Lina E. und der weiterhin flüchtige Mitangeklagte Johann G. nahmen nach Überzeugung des Gerichts eine herausgehobene Stellung innerhalb der Gruppe ein.
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