Ob sich dieses vor einem Monat gefallene wegweisende Urteil zur Meinungsfreiheit schon bis nach Bamberg zum Amtsgericht herumgesprochen hat? Laut dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) durfte ein Demonstrant im konkreten Einzelfall Kanzler Olaf Scholz (SPD) sogar als „Volksschädling“ bezeichnen. Das Gericht verneinte eine „Politikerbeleidigung“.
Im Zusammenhang mit der Verurteilung von DK-Chefredakteur David Bendels zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen eines satirischen Faeser-Memes hat FDP-Vize Wolfgang Kubicki auf ein bisher weitgehend untergegangenes Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) aufmerksam gemacht.
Kubicki, von Hause aus Anwalt, schreibt auf dem Kurznachrichtendienst X: Das seiner Meinung nach „schandhafte Urteil“ des Amtsgerichts Bamberg gegen David Bendels (sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen eines satirischen Faeser-Memes) lasse sich mit der Rechtsprechung des obersten bayerischen Landesgerichts nicht in Einklang bringen.
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