Union und SPD haben sich bei den Sondierungsgesprächen grundsätzlich geeinigt, wie es in der Migrationspolitik weitergehen soll: Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, „auch bei Asylgesuchen“, wie Merz sagte, Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aussetzen, freiwillige Aufnahmeprogramme beenden (mehr dazu hier). In den Koalitionsverhandlungen müssen nun die Details geklärt werden. Die Details können von der theoretischen Absichtserklärung hin zur praktischen Umsetzung den entscheidenden Unterschied machen.
Das zeigen zwei Beispiele aus der Vergangenheit: Die Einführung systematischer Grenzkontrollen im September 2024 und die Einführung einer Obergrenze von 200.000 Asylbewerbern im Jahr 2017. Nach dem Anschlag von Solingen, bei dem ein syrischer Flüchtling drei Menschen tötete und acht weitere mit einem Messer verletzte, wurden systematische Grenzkontrollen an allen deutschen Landesgrenzen mit der „Möglichkeit für Zurückweisungen von Personen nach Maßgabe des europäischen und nationalen Rechts“ eingeführt, wie es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums hieß.
Bereits seit Oktober 2023 gab es stationäre Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz sowie seit 2015 zu Österreich. Während Nancy Faeser am 16. September die Möglichkeit von Zurückweisungen ankündigte, wurde Ende September ein Unionsantrag von der Tagesordnung des Innenausschusses gestrichen, der vorsah, dass Asylbewerber an der Grenze zurückgewiesen werden können (Apollo News berichtete). Noch Anfang September sprach sie davon, dass die Grenzkontrollen eine „massive Ausweitung der Zurückweisungen“ ermöglichten.
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