Angesichts von Hörsaal-Besetzungen durch anti-israelische Studenten und Bedrohungen von jüdischen Studenten hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner eine Änderung des Hochschulgesetzes angestoßen. Seit Juli 2024 können Studenten, die anderen körperliche Gewalt zufügen, damit drohen oder Universitätseinrichtungen für Straftaten nutzen, bis zu einem Semester von Lehrveranstaltungen ausgeschlossen oder sogar exmatrikuliert werden.
Damit die Universitäten jedoch diese Maßnahmen umsetzen können, müssen sie eine entsprechende Satzung erlassen. Auf eine Anfrage des CDU-Politikers Timur Husein im Abgeordnetenhaus antwortete die Landesregierung am 8. Oktober, dass von elf Hochschulen und Universitäten lediglich eine bisher eine entsprechende Satzung erlassen hat. Dabei handelt es sich um die Humboldt-Universität, die eine Satzung bereits im Mai erlassen hatte, wie die B.Z. damals berichtet hatte. Im April hatten 200 pro-palästinensische Studenten und Aktivisten einen Hörsaal der Humboldt-Universität besetzt und einen Sachschaden von mutmaßlich 100.000 Euro verursacht (Apollo News berichtete).
Weder die Freie Universität Berlin, noch die Alice-Salomon-Hochschule, die schon von anti-israelischen Studenten besetzt oder bedroht wurden (mehr dazu hier und hier), haben bisher eine Satzung erlassen, die den Ausschluss von Studenten nach Begehung von Straftaten ermöglicht – obwohl die entsprechende Gesetzesänderung bereits seit über einem Jahr in Kraft ist. Auch die Technische Universität und die Universität der Künste haben bisher keine Satzung erlassen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











