NRW-Regierung will Stellenbesetzungen bei Beamten „vereinfachen“: Nach Willkür und Parteibuch?

vor 10 Monaten

NRW-Regierung will Stellenbesetzungen bei Beamten „vereinfachen“: Nach Willkür und Parteibuch?
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Das Grundgesetz ist hier eindeutig. In Artikel 33 (2) heißt es: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Eignung, Befähigung und fachliche Leistung: Darum geht es bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst bzw. bei Beförderungen. Das ist der Verfassungstext. Man weiß zur Genüge, dass die Wirklichkeit oft eine andere ist. Dass politische Haltungen, Parteinähe, Parteizugehörigkeit und Spezlfreundschaften ebenfalls eine Rolle spielen, ist leider Alltag. Bis hinauf in höchste Beamtenränge.

Dass ein Bundesland jetzt aber auch noch per Landesgesetz solche Hintertürchen öffnet, ist dennoch ungewöhnlich. Die schwarz-grüne Koalition in NRW unter Führung des Merkelianers, Mediendarlings und gefühlten Kanzler-Kronprinz Henrik Wüst (CDU) will nun qua Hauruck-Verfahren das NRW-Beamtenrecht ändern: zugunsten von einfacheren Besetzungen und Beförderungen.

Allein der Ablauf ist skandalös: Man hat die NRW-Kommunalwahl abgewartet und will nun ohne das übliche Anhörungsverfahren die Einstellungs- und Beförderungspraxis bei Beamten radikal vereinfachen. Der Trick: Ursprünglich sollte über ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst“ im Oktober 2025 entschieden werden. Dann zogen die Koalitionäre die Abstimmung in das Plenum am 17. September vor. Nur zwei Tage vor der Sitzung tauchte dann ein Änderungsantrag auf. Man will, dass ergänzend zu den dienstlichen Beurteilungen weitere Auswahlinstrumente herangezogen werden könnten. Dabei geht es um – angeblich – „wissenschaftlich fundierte Auswahlmethoden, insbesondere Personalgespräche, strukturierte Interviews, computerbasierte Tests, Assessment-Center und Potenzialanalysen“.

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