Wer sich in Nordrhein-Westfallen kritisch über Muslime äußert, der könnte schon bald gemeldet werden: Die Meldestelle für antimuslimischen Rassismus „MEDAR“ soll im Frühjahr starten und auch Äußerungen erfassen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Führende Mitarbeiter der Trägervereine der Meldestelle kandidierten für linke Parteien, wie NIUS-Recherchen zeigen.
Vier neue Meldestellen sollen in Nordrhein-Westfalen entstehen: jeweils eine gegen „antimuslimischen Rassismus“, gegen „Queerfeindlichkeit“, gegen „Antiziganismus“ und gegen „anti-Schwarzen, antiasiatischen und weitere Formen von Rassismus“. Die Meldestellen sollen ausdrücklich „Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen, analysieren und dokumentieren“. Das Projekt stammt noch aus der schwarz-gelben Koalition unter Armin Laschet, soll laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung dem Haus des damaligen FDP-Landesministers für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Joachim Stamp, entspringen. Vorangetrieben wurde es nun unter Hendrik Wüsts schwarz-grünem Bündnis von Stamps Nachfolgerin Josefine Paul (Grüne).
Paul ist seit 2022 Ministerin.
Insgesamt 1,78 Millionen Euro Steuergeld erhielten mehrere Trägervereine zwischen 2022 und 2024, um die Meldestellen aufzubauen, wie das zuständige Ministerium von Paul gegenüber NIUS mitteilte. So flossen 2022 und 2023 rund 140.000 Euro jährlich je Meldestelle, 2024 je rund 165.000 Euro an die Trägervereine. Nach Angaben der Bild-Zeitung soll jede Meldestelle, sobald sie eingerichtet ist, den Steuerzahler 180.000 Euro pro Jahr kosten.
Der Strafrechtler Udo Vetter sieht die Meldestellen kritisch. Gegenüber NIUS sagt er: „Die Meldestellen sind in mehrfacher Hinsicht eine Gefahr für die Grundrechte: Erstens schüchtern sie die Bevölkerung ein, sorgen für sogenannte chilling effects: Wer befürchten muss, bei jedem Gespräch an der Bushaltestelle oder beim Bäcker belauscht und gemeldet zu werden, der traut sich bald kaum noch, sich kritisch zu äußern. Zweitens ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedroht: Zwar werden die Meldungen durch die Meldestelle anonymisiert, das geschieht jedoch erst in einem zweiten Schritt. Zunächst kann jeder mit Namen oder Adresse gemeldet werden, die Daten werden zur Verarbeitung gespeichert.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











