Noch mehr Umverteilung: Karl Lauterbach will „reiche“ Rentner schröpfen

vor 3 Monaten

Noch mehr Umverteilung: Karl Lauterbach will „reiche“ Rentner schröpfen
Bildquelle: Tichys Einblick

Noch am Wahlabend, an dem die SPD gerade fast zehn Prozentpunkte und die Regierungsführung in Rheinland-Pfalz und in München die Oberbürgermeisterwahl verlor, saß der SPD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach in der Talkshow von Caren Miosga und wartete mit einem nicht ganz neuen Vorschlag auf, der seiner Ansicht nach den Sozialdemokraten wieder Auftrieb verschaffen soll: nämlich eine Teilenteignung ausgerechnet von Arbeitern und Angestellten mit einer langen Arbeitsbiografie.

Damit folgt er dem schon seit langem eingespielten Muster der SPD, nach jeder Wahlniederlage höhere Steuern und mehr Umverteilung zu fordern. Lauterbachs Idee einer Umverteilung innerhalb des Rentensystems von denen, die lange Arbeits- und damit Einzahlungszeiten aufweisen, zugunsten von „armen Rentnern“ kann keine Originalität beanspruchen. Schon 2025 brachte der Chef des DIW Marcel Fratzscher dieses Modell in die Debatte, damals unter dem Namen „Boomer-Soli“: wer in den Zeiten relativ hoher wirtschaftlicher Stabilität ohne Unterbrechung arbeitete und relativ auskömmliche Rentenansprüche erwarb, so der regierungsnahe Ökonom, sollte davon etwas abgeben, um die Altersversorgung von künftigen Rentnern mit geringen Ansprüchen zu „stabilisieren“. Den gleichen Vorschlag griff auch schon der Grünen-Chef Felix Banaszak auf. Der Gedanke einer Umverteilung zwischen „reichen“ und „armen“ Rentnern leidet allerdings unter drei Schwächen: Erstens wäre er System- und aller Wahrscheinlichkeit nach auch verfassungswidrig, zweitens auch ökonomisch unsinnig. Vor allem gibt es aber die „reichen“ deutschen Rentner beziehungsweise künftigen Rentner kaum, denen Lauterbach in die Tasche greifen möchte.

Das deutsche Rentensystem folgt dem Äquivalenzprinzip – das heißt, die Rente des Einzelnen richtet sich nach Höhe und Dauer der Einzahlung, also der erworbenen Rentenpunkte. Damit würde die Fratzscher- beziehungsweise Lauterbach-Umverteilung brechen, indem sie bei denjenigen, die über lange Zeit viel einzahlten, die Rentenpunkte, wie sich der SPD-Politiker ausdrückte, „abregelt“, ihnen also weniger auszahlen will, als ihnen zustünde. Rentenanwartschaften gelten als eigentumsähnliche Ansprüche. Auch wenn das Rentenniveau in Zukunft demografisch bedingt sinkt, sinken nicht automatisch auch die Renten selbst. Vor allem richtet sich, siehe oben, unabhängig vom Rentenniveau die individuelle Rente nach der konkreten Beitragszahlung. Würde dieses Prinzip zugunsten einer Umverteilung aufgegeben und auch vom Bundesverfassungsgericht durchgewunken, dann würde das gerade eine wesentliche Möglichkeit zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente torpedieren. Denn besonders Arbeitnehmer, die früh ins Berufsleben starteten und beispielsweise als Facharbeiter oder Meister ohne Unterbrechung hohe Beträge einzahlten, hätten dann kein Motiv mehr, bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 oder demnächst gar 70 weiterzuarbeiten. Denn ab einem bestimmten Punkt würden sie schließlich „abgeregelt“; statt weitere Rentenpunkte für sich zu sammeln, würden sie für die Alterssicherung von anderen mit einer weniger geradlinigen Arbeitsbiografie einzahlen. Folglich wäre es gerade für gut Qualifizierte eine rationale Entscheidung, sich in Frührente zu verabschieden. Dabei würde es das Rentensystem stützen, wenn mehr Beschäftigte als bisher bis zum Alter von 67 im Job blieben.

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