Das Verwaltungsgericht Köln verbietet dem Verfassungsschutz vorläufig die Einstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ (Apollo News berichtete). Den Verdacht, dass die AfD extremistisch sei, habe sich mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz laut den Richtern also nicht erhärtet. Sie stützen sich dabei insbesondere auf das AfD-Remigrationskonzept.
Aus „etwaigen“ von der AfD „verfolgten Plänen mit Bezug zu einer sogenannten Remigration“ ergäben sich nämlich gerade nicht „hinreichende Erkenntnisse“ für eine Einstufung der Partei als rechtsextremistisch, schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung. Das Ziel einer „undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen“ folge nicht aus dem unklaren Begriff „Remigration“.
„Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ zur Umsetzung der Remigration seien „nicht ersichtlich“. Soweit es dafür Anhaltspunkte gebe, seien diese nicht als Ziel der Gesamtpartei zu werten. Eine „programmatische Stringenz“ zwischen einem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff und dem Remigrationsprogramm kann das Gericht nach eigener Aussage den vom Verfassungsschutz „vorgebrachten Belegen nicht entnehmen“.
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