Es sind zwei Urteile, die die linke Macht untergraben. Im Februar gab das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD statt, die sich gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz zur Wehr setzte. Und nun untersagt das Landgericht Berlin II dem linken, mit Steuergeld geförderten Medienhaus Correctiv, die zentralen Sätze seiner Geheimplan-Recherche weiter zu verbreiten.
Die Recherche, die am 10. Januar 2024 erschien und von den Autoren im Stil eines Theaterstücks verfasst wurde, schlug in Deutschland ein wie eine Bombe. Correctiv suggerierte, bei einem geheimen Treffen in Potsdam hätten rechte Aktivisten und Politiker, vornehmlich der AfD, einen Plan geschmiedet, um deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund abzuschieben. Von einem „Masterplan“ war im Text die Rede, es wurden Bezüge zur Wannseekonferenz und zu Deportationsplänen der Nationalsozialisten hergestellt. Millionen Menschen gingen in der Folge auf die Straße, keine vier Tage nach Erscheinen der Recherche standen der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in Potsdam in der ersten Reihe der Demonstranten, gehüllt in Schals des lokalen, steuerfinanzierten Bündnisses „Potsdam bekennt Farbe“.
Das Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt nun, was Kritiker von Beginn an monierten: Der vermeintliche „Geheimplan“ ist ein linkes Phantasma. Es spricht nicht weniges dafür, dass mit der Enttarnung dieser Halluzination eine Ära enden wird, in der die Zuteilung demokratischer Grundrechte vom psychiatrischen Befund des linken Lagers abhängt.
Das Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ wird mit Geldern der Stadt finanziert – den Vorsitz übernimmt dabei der Bürgermeister.
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