Es ist eine globale Auseinandersetzung, die bisher weitgehend im Verborgenen verläuft: NGOs gehen gegen die Plattform X vor, X wehrt sich. Der Streit landet vor Gericht. Die NGOs tun, auch dank Staatshilfen, was sie eben tun, und stellen sich in der EU in den Dienst des neuen Internet-Kontroll- und -Zensur-Gesetzes DSA.
Nun erstritten sich vor dem Berliner Landgericht zwei NGOs unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten der Plattform. Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt. Die Grundlage der Klage ist Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) der EU, der die großen Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren.
Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ebenfalls zu den Klägern gehörte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass „ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht; es wirkt, als stünde der Richter eher auf der Seite der Kläger.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











