Auch unter der Führung des CDU-Ministers Johann Wadephul will das Auswärtige Amt nicht bekannt geben, welche NGOs die Personen für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auswählen. Das bestätigt das Außenministerium auf Anfrage von NIUS.
Die NGOs schlagen als „meldeberechtigte Stellen“ Afghanen für das Aufnahmeprogramm vor, die sie als besonders gefährdet einstufen. Die Sicherheitsbehörden prüfen dann die von den NGOs gemeldeten Namen und erteilen bei positivem Bescheid eine vorläufige Aufnahmezusage. Das Programm läuft seit 2021 unter der Verantwortung des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes.
Ein Afghane wartet in Islamabad auf seinen Ausflug nach Deutschland
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











