Neuverschuldung für Militär und Infrastruktur: Illegitim, aber legal?

vor mehr als 1 Jahr

Neuverschuldung für Militär und Infrastruktur: Illegitim, aber legal?
Bildquelle: Tichys Einblick

Vor dem Zusammentritt des neu gewählten Bundestages soll nach dem Willen von Unionsparteien und SPD noch schnell der alte Bundestag mit einer aus Unionsfraktionen und Rest-Ampel zusammengesetzten Zwei-Drittel-Mehrheit mittels Verfassungsänderung eine gigantische Neuverschuldung ermöglichen. Aber ist das überhaupt mit dem Grundgesetz und dem Demokratieprinzip vereinbar?

Die „Friedensdividende“ ist seit der Wiedervereinigung aufgezehrt worden. Um wieder verteidigungsbereit zu werden, braucht die Armee viel Geld. Entsprechendes gilt für das Vorhaben, die marode Infrastruktur, die seit Jahrzehnten vernachlässigt wurde, zu sanieren und auszubauen. Über beide Vorhaben besteht im Prinzip Konsens bei einer Mehrheit sowohl des alten als auch des neugewählten Bundestages. Aber bisher hatten die Unionsparteien eine Finanzierung durch neue Schulden abgelehnt. Vor der Wahl hatten sie die Schuldenbremse für unantastbar erklärt. Jetzt will die künftige schwarz-rote Koalition ein „Sondervermögen“ in Höhe von 500 Milliarden für die Infrastruktur schaffen und mit einer Aufweichung der Schuldenbremse Rüstungsausgaben in unbegrenzter Höhe (Merz: „whatever it takes“) ermöglichen. Aber darf der alte Bundestag dies jetzt noch schnell beschließen?

Aus dieser Regelung folgert die vorherrschende Meinung in der staatsrechtlichen Literatur, dass vor dem Zusammentritt des neuen Bundestages der alte Bundestag uneingeschränkt alle Beschlüsse fassen dürfe, die in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments fallen.

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