Der aktuelle Bericht der Bundesnetzagentur (BNA) zur „Versorgungssicherheit Strom“ vom 3. September dürfte in der Branche und der Wirtschaft für Stirnrunzeln sorgen, bei den alternativlosen Energiewendern für Protest. In der Perspektive kommen auf Land und Leute schwierige Verhältnisse zu. Vorausgesetzt, die BNA liegt in ihrem Zahlenwerk halbwegs richtig, wovon zunächst bis zum Beweis des Gegenteils wohl auszugehen ist. Es bestehe bis 2035 ein Bedarf an regelbaren Kraftwerken von bis zu 35,5 Gigawatt (GW). Geht man von einer durchschnittlichen Anlagengröße von 500 Megawatt (MW) aus, wären das 71 Blöcke.
Noch vor zwei Jahren ging man von einer 21-GW-Lücke aus, worauf die heutige Kalkulation von Ministerin Reiche für die Ausschreibung von Gaskraftwerken beruht. Dafür wird sie in üblicher unflätiger Art von den Grünen als „Gas-Kathi“ tituliert. Kein Wort mehr dazu, dass ihr Vorgänger Robert Habeck, dem zu folgen sich Staat und Bevölkerung als unwürdig erwiesen hatten, bereits den Entwurf eines Ersatzkraftwerkegesetzes schreiben ließ und auch er eine ähnliche Ausschreibung organisiert hätte. Grünlinke hoffen auf Medienkonsumenten, die vergesslich wie Scholz, leichtgläubig wie FfF-Demonstranten und einfältig wie manche Grünenpolitikerinnen sind. Katherina Reiche setzt nur mit leichten Änderungen fort, was Habeck nicht mehr auf die Reihe bekam wegen falscher Prioritätensetzung und Ampelzoff. Nicht einmal den Zwischenbericht zum Kohleausstieg, im Gesetz verbindlich terminiert für den August 2022, ließ er erstellen. Der Verdacht liegt nahe, dass im Bericht kein erfolgreicher Verlauf des Kohleausstiegs hätte testiert werden können. Der Rückruf von Kohlekraftwerken aus der so genannten Sicherheitsbereitschaft und über das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) zeigten jedenfalls keinen wunschgemäßen Verlauf, also ließ man das Monitoring einfach weg.
Die grüngeführte BNA macht nur Zahlen, das ist Aufgabe dieser Behörde. Sie trifft keine Entscheidungen. Man kann ihr vorwerfen, dass die Zahlen im vorangegangenen Bericht nicht zutreffend waren, aber sie legt sich im Bericht nicht einmal auf eine Technologie fest und spricht nur von nötiger „steuerbarer Kraftwerksleistung“.
Im Unterschied zu früheren Annahmen fallen die möglichen Lastflexibilitäten geringer aus, weniger Wallboxen und weniger Elektrolyseure könnten auf der Verbraucherseite helfen. Für ein „Vehicle to Grid“ (V2G) fehlt immer noch der gesetzliche Rahmen, Wasserstoffprojekte segnen in größerer Zahl das Zeitliche. Der Begriff „Wasserstoff“ kommt im Bericht ganze zweimal vor.
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