Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Verschärfung des Strafrechts im Umgang mit sogenannten Femiziden. Künftig soll geschlechtsspezifische Motivation bei der Bewertung von Tötungsdelikten ausdrücklich stärker berücksichtigt werden. Dafür will die SPD-Politikerin den Mordparagrafen § 211 des Strafgesetzbuches erweitern.
Der Bild am Sonntag sagte Hubig: „Wir haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden.“
Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll das Geschlecht des Opfers beziehungsweise eine frauenfeindliche Tatmotivation künftig ausdrücklich als mögliches Mordmerkmal berücksichtigt werden. Ziel ist es laut Hubig, bestehende Unsicherheiten in der Rechtsprechung zu beseitigen und die strafrechtliche Einordnung entsprechender Taten zu verschärfen.
ANGST IN ANKARA: Gutes Gespräch mit Putin ‒ Was hat Trump auf NATO-Gipfel vor? | WELT LIVESTREAM











