Der Fall Collien Fernandes schlägt derzeit hohe Wellen. Die Schauspielerin wirft ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen vor, während der Ehe sexualisierte Deepfakes von ihr erstellt und in ihrem Namen verbreitet zu haben. Zahlreiche Akteure aus Politik und Medien fordern vor diesem Hintergrund eine explizite Verschärfung des Strafrechts, die auch die unrechtmäßige und verleumderische Verwendung von (sexualisierten) Deepfakes miteinschließt. Laut Medienberichten soll das Justizministerium unter Stefanie Hubig bereits einen fast fertiggestellten Entwurf in der Schublade liegen haben, der innerhalb der nächsten Wochen präsentiert werden soll.
Dabei greift die SPD-Politikerin einen Vorstoß des Bundesrats auf. Der im vergangenen Sommer auf Initiative Bayerns beschlossene Gesetzentwurf sieht teils empfindliche Strafen vor: Wer eine digital erzeugte Aufnahme oder manipulierte Bild- oder Tonaufnahme verbreitet, die den Anschein einer authentischen Aufnahme einer Person erweckt und deren Persönlichkeitsrechte verletzt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. In schweren Fällen, etwa bei der Verbreitung von Inhalten aus dem privaten Lebensbereich, sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.
Der Vorstoß der Länderkammer sieht einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch vor. Mit dem geplanten neuen Paragrafen 201b soll eine Lücke geschlossen werden, weil missbräuchliche Deepfakes bislang nicht eigens strafrechtlich erfasst sind. Von der Strafbarkeit ausgenommen sein sollen nach dem Entwurf Handlungen, die „überwiegenden berechtigten Interessen“ dienen.
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