6.246 Meldungen über Politikerbeleidigungen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs gab es im Jahr 2025, berichtet der Stern, der sich auf Zahlen des Bundeskriminalamts beruft. Damit erreicht der Straftatbestand der Politikerbeleidigung einen neuen Höchstwert. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 ermittelte die Polizei in 4.439 entsprechenden Fällen; im Jahr 2022 wurden lediglich in 1.404 Fällen Ermittlungen geführt.
Viele der Ermittlungen nach Paragraf 188 werden von Meldestellen initiiert. Eine davon war „Hessen gegen Hetze“, die Hessens Ministerpräsident Boris Rhein mittlerweile umbenannt und zurechtgestutzt hat. Rhein sagte gegenüber dem Stern, dass Politiker, die aufgrund ihres Amts in der Öffentlichkeit stehen, „zugespitzte, manchmal polemische Äußerungen und auch Beleidigungen bis zu einem bestimmten Grad hinnehmen“ müssen. „Die Grenze des Erträglichen ist dort erreicht, wo aus Worten Bedrohungen werden.“ Schlimm findet Rhein vor allem, wenn Kommunalpolitiker eingeschüchtert werden.
Der Vorsitzende der Linkspartei, Jan van Aken, spricht sich noch deutlicher für eine Reform des Paragrafen zur Politikerbeleidigung aus: „Wenn die Menschen nicht mehr wissen, ob ihre Aussage als Kritik durchgeht oder schon eine Beleidigung darstellt, läuft das auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinaus“, kritisiert van Aken im Stern. Zudem spricht er in dem Zusammenhang von einem „Sonderschutz vor Beleidigungen“ für Politiker.
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