Im Streit um die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf ans Bundesverfassungsgericht liegt nun ein neues Gutachten des Plagiatsprüfers Stefan Weber vor. Die 86-seitige Dokumentation erhebt schwerwiegende Vorwürfe: Die Dissertation der Juristin sei in weiten Teilen von ihrem Ehemann, dem Leipziger Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf, verfasst worden. Die Betroffene bestreitet dies entschieden – rechtliche Schritte gegen Weber sind angekündigt.
Gegenüber der Bild erklärte Weber, sein Mitarbeiter gehe davon aus, dass Hubertus Gersdorf „nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat“. Die Indizien für diese These seien umfangreich: Neben „gemeinsamen Zitierfehlern und gemeinsamen distinkten Formulierungen“ enthalte die Dissertation eine Vielzahl von Textstellen, die mit älteren Veröffentlichungen von Gersdorf nahezu identisch seien. Viele dieser Quellen seien bereits vor 1997 publiziert worden – also vor Einreichung der Arbeit von Brosius-Gersdorf.
In seinem Gutachten dokumentiert Weber 91 Textstellen, die nach seiner Auffassung auf eine maßgebliche Beteiligung von Hubertus Gersdorf hindeuten könnten. Darunter befinden sich identische Literaturverzeichnisse, gleichlautende Fehler in Fußnoten, ungewöhnlich seltene Ausdrücke wie „teleologische Sinnmitte“ oder „Gewaltunterworfenheit des Volkes“, sowie stilistische Auffälligkeiten, die in ähnlicher Weise in beiden Arbeiten vorkommen.
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