Neue EU-Vorgabe: Bald sind selbst Ketchuptütchen und Kaffeesahne-Päckchen verboten

vor 5 Monaten

Neue EU-Vorgabe: Bald sind selbst Ketchuptütchen und Kaffeesahne-Päckchen verboten
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Einzeln verpackte Portionen für Ketchup, Mayo, Senf, Soßen, Milch oder Zucker werden in Restaurants und Cafés ab dem 1. Januar 2030 für den Vor-Ort-Verzehr komplett verboten. Das ergibt sich aus der im Februar 2025 in Kraft getretenen europäischen Verpackungsverordnung PPWR. Ziel des Vorhabens ist es, Verpackungsabfälle zu verringern und Mehrwegsysteme in der Gastronomie zu etablieren.

Damit werden Restaurants verpflichtet, Alternativen anzubieten, die keinen zusätzlichen Plastikmüll produzieren – etwa wiederbefüllbare Spender oder Schälchen aus Glas. Denkbar sind auch Einweg-Alternativen ohne Kunststoff, zum Beispiel aus essbaren Materialien wie Waffelteig.

Ausnahmen gelten, wenn Speisen zum Mitnehmen bestellt werden oder wenn aus Hygienegründen Portionsverpackungen in medizinischen Einrichtungen (etwa Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) erforderlich sind. Zusätzlich müssen Anbieter von Take-away-Essen künftig Mehrweg-Alternativen ermöglichen: Kunden sollen Speisen und Getränke auf Wunsch in wiederverwendbare Behälter abfüllen lassen und mitnehmen können, statt zwangsläufig auf die Einwegoption angewiesen zu sein.

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