Ein verurteilter Rechtsextremer zieht als Frau ins Gefängnis – möglich macht das ausgerechnet das Selbstbestimmungsgesetz. Marla-Svenja Liebich zeigt, wie ein Staat an seiner eigenen Absurdität scheitert. NIUS schildert die gesamte Geschichte.
Ein Vorgang, der so nur in Deutschland im Jahr 2025 möglich ist: Marla-Svenja Liebich, einst Sven Liebich, verurteilter Rechtsextremist aus Halle, inzwischen ein Politkünstler, muss eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung antreten. Die Delikte: Volksverhetzung, Beleidigung und üble Nachrede.
Doch antreten soll er die Haft nicht in einer Männer-, sondern in einer Frauenanstalt: der JVA Chemnitz. Grund ist das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz, das es jedem Bürger erlaubt, per einfacher Erklärung seinen Geschlechtseintrag zu ändern – ohne psychologisches Gutachten, ohne Hürden. Liebich tat genau das: aus Sven wurde Marla-Svenja, amtlich Frau.
Kaum war die Ladung ins Frauengefängnis öffentlich, machte Liebich daraus ein Spektakel. Auf seinem Account bei X postete er die offizielle Einladung zum Strafantritt und machte Welle.
Liebich weiß natürlich um seine subversive Rolle: „Ja, Sex ist schon richtig cool, aber habt Ihr jemals ein ganzes System gefickt?“ Gemeint ist das Selbstbestimmungsgesetz, das die natürliche Realität von Mann und Frau auflöst in die Willkür subjektiver Selbstidentifikation.
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