Die Sozialversicherungsbeiträge für Rente, Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Pflege erreichen mit durchschnittlich 42,3 Prozent des Einkommens, einen Rekordwert. Damit liegt die Belastung deutlich über der von der aktuellen und der vorherigen Bundesregierung einst angestrebten Obergrenze von 40 Prozent.
Der bisherige Rekordwert bei den Sozialabgaben stammt aus den Jahren 1997 und 1998 und betrug 42,1 Prozent. Damals waren insbesondere hohe Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung die Haupttreiber.
Zum Jahresbeginn 2025 haben 82 von 94 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht – teils erheblich stärker als erwartet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg von 1,7 Prozent in 2024 auf 2,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Bei manchen Krankenkassen, darunter auch große Anbieter wie die Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK oder AOK, liegt der Zusatzbeitrag mittlerweile bei bis zu 4 Prozent, sodass sich die Gesamtsätze nun häufig jenseits der 17-Prozent-Marke bewegen. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum regulären Satz von 14,6 Prozent erhoben.
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