Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Gruppe „Hammerskins Deutschland“ gekippt. 2023 war unter der damaligen Innenministerin Nancy Faeser die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Gruppe sowie alle regionalen Gruppen und die Teilorganisation „Crew 38“ verboten worden. Sie würden sich gegen die Verfassung richten. Dagegen hatten einzelne Mitglieder und regionale Verbände geklagt.
Das Gericht konnte nicht erkennen, dass es eine bundesweite Dachorganisation gebe, die verboten werden könnte. Faeser sprach damals von einem „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“. Die Richter betonten, dass es nicht darum ging, zu prüfen, ob die Gruppierung verfassungsfeindlich sei.
Die Kläger hatten bestritten, dass es eine bundesweite Dachorganisation gebe. Es habe zwar viermal im Jahr ein „National Officers Meeting“ gegeben, aber dort seien keine Beschlüsse gefällt worden, die für alle regionalen Chapter gültig seien. Die Bundesregierung kann laut Vereinsgesetz nur überregional tätige Vereine verbieten. Für das Verbot regional agierender Vereine sind die Bundesländer zuständig.
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