Die Reihe der juristischen Klatschen für die Anschwärz-Agentur „So Done“, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) nach vermeintlich beleidigenden Kommentaren und Beiträgen das Netz absucht und so Tausende Anzeigen auslöst, hören nicht auf: Diesmal hat ein Gericht gegen „So Done“-Anwalt Alexander Brockmeier eine einstweilige Verfügung ausgesprochen.
Brockmeier hatte auf der Webseite der Anschwärz-Agentur für seine anwaltlichen Dienste werben lassen und potenziellen Kunden suggeriert, dass bei einer juristischen Auseinandersetzung keine Kosten entstehen würden, weil diese – im Falle eines juristischen Erfolges – vom Angezeigten bezahlt würden, indem die Hälfte der Geldentschädigung an „So Done“ und somit mittelbar auch an Brockmeier selbst geht. Diese Werbung wurde ihm nun durch das Landgericht Bochum untersagt.
In der Werbung hieß es wörtlich: „Das alles kostet dich gar nichts! SO DONE ist dein Prozesskostenfinanzierer und bezahlt als solcher alle Anwalts- und Gerichtskosten, die anfallen. Dafür ist SO DONE mit 50% an der Geldentschädigung beteiligt, die dir zuteil wird. Faktisch bezahlt also der Täter mit seiner Geldentschädigung unsere Dienstleistung, die dir ermöglicht, sich gegen ihn zu wehren.“
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