Die Schweiz will Asylbewerbern Auslandsreisen künftig weitestgehend untersagen. Der Weg frei für eine entsprechende Gesetzesänderung sei jetzt frei, berichtet der Schweizer „Tagesanzeiger“.
Künftig sollen Asylbewerber in der Schweiz, vorläufig aufgenommene Personen und sogenannte Schutzbedürftige grundsätzlich nicht mehr in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten reisen dürfen. Auch Trips in andere Länder, insbesondere in den Schengen-Raum, sollen verboten werden. Ausnahmen soll es nur in begründeten und genehmigungspflichtigen Einzelfällen gebe. Eine begrenzte Reisefreiheit soll vorerst weiterhin für Ukrainer gelten. Sie dürfen aber halbjährlich nur bis zu 15 Tage in die Ukraine reisen.
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