Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Molkerei-Unternehmer Theo Müller als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden darf. Nach Auffassung des Gerichts verletzt diese Formulierung sein Persönlichkeitsrecht nicht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung, weil dafür „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ vorlägen, berichtet der Spiegel.
Auslöser des Rechtsstreits war eine Kampagne der Plattform Campact gegen Müllers Unternehmen. Müller hatte Campact verklagt, nachdem die Organisation im September mit Aktionen gegen ihn und seine Firma gestartet war. Hintergrund waren – laut Campact – wiederholte Sympathiebekundungen Müllers für AfD-Chefin Alice Weidel. Auch, dass Weidel bei einer Geburtstagsfeier Müllers anwesend war, galt Campact als Indiz.
Campact beschreibt den Umfang der Kampagne als groß: Demnach seien 28.000 Plakate in 14 Großstädten aufgehängt worden. Außerdem habe man mehr als 2,2 Millionen Sticker an über 100.000 Haushalte verschickt. Zu den Motiven gehörten Slogans wie „Alles AfD, oder was?“ – als Anspielung auf den Müllermilch-Werbespruch „Alles Müller oder was?“ – und „Jetzt mit AfD-Geschmack“. Nach Angaben der Organisation wurden diese Botschaften auch an 18 Orten deutschlandweit auf Gebäude projiziert.
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