Das Bundesgesundheitsministerium hat nach Niederlagen in Maskenprozessen bereits Sicherheitsleistungen von rund 790 Millionen Euro hinterlegt. Damit will der Bund verhindern, dass Maskenhändler Gelder aus noch nicht rechtskräftigen Urteilen vollstrecken. Das Geld stammt aus einem bislang öffentlich unbekannten Konto der Bundesfinanzverwaltung. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf eine Antwort des Gesundheitsministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion.
Das Ministerium habe bislang „die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Mio. Euro veranlasst“, heißt es darin. Betroffen seien zwölf Verfahren. Die Summe wurde nicht endgültig an die Maskenhändler ausgezahlt. Sollte der Bund die Prozesse noch gewinnen, kann das Geld zurückfließen. Bleiben die Urteile bestehen, wird es zur Begleichung der Forderungen verwendet.
Der Bund hatte vor dem Oberlandesgericht Köln mehrere Niederlagen eingefahren. Maskenhändler bekamen dort in zweiter Instanz teilweise zwei- oder dreistellige Millionenbeträge zugesprochen.Der Bund konnte eine Vollstreckung nur verhindern, indem er entsprechende Sicherheiten hinterlegte.
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