Ein von der Berliner Justizverwaltung beauftragtes Gutachten sieht Teile des Berliner „Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ als möglicherweise verfassungswidrig an. Nach Informationen des Spiegel ließ Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) die rechtliche Prüfung durch eine externe Kanzlei durchführen.
Das sogenannte Partizipationsgesetz verpflichtet Behörden dazu, bei der Besetzung öffentlicher Stellen „mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht“. Derzeit betrifft das etwas mehr als 40 Prozent der Einwohner der Hauptstadt. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation gezielt angesprochen und „bei Einstellungen in besonderem Maße“ berücksichtigt werden sollen.
Das Gutachten kommt laut Spiegel zu dem Schluss, dass diese Regelungen in ihrer jetzigen Form mit dem Grundgesetz kollidieren könnten. Die Verfassung garantiere sowohl die sogenannte Bestenauslese – die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – als auch das Verbot, Menschen wegen Merkmalen wie Herkunft, Ethnie oder Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
ERFURT: Massen-Proteste gegen AfD-Parteitag! Einzelne Krawalle! Weidel hat mehr Macht I WELT STREAM











