Nachdem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, drei Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis ausschließen ließ, kündigen die Betroffenen nun an, gegen die Entscheidung zu klagen. Nach Ansicht der Buchläden habe Weimer mit seinem Vorgehen gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.
Der Ausschluss erfolgte, weil gegen die drei Buchläden, die linkspolitisch ausgerichtet sind, laut einem Sprecher des BKM „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen (Apollo News berichtete). Normalerweise ist die Prüfung der zuvor von einer Jury nominierten Kandidaten lediglich eine Formsache. Dass in diesem Jahr drei Kandidaten aus den ursprünglich 118 Nominierungen ausgeschlossen wurden, war ein Novum.
Grundlage des Ausschlusses war das sogenannte Haber-Verfahren, das nach der ehemaligen Staatssekretärin Emily Haber benannt ist und in dieser Form seit 2017 praktiziert wird. Haber wies damals die Ministerien dazu an, bei der Vergabe von Fördergeldern auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes zurückzugreifen und bei vorliegenden Erkenntnissen keine Förderung zu gewähren.
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