Die Entscheidung der SPD für ihre Wunschkandidatin für das Bundesverfassungsgericht sorgt für massive Kritik – und das aus sachlich-inhaltlichen Gründen. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf vertritt Positionen, die weit außerhalb der gesellschaftlichen Mitte liegen: etwa zur Corona-Politik, zur Aushebelung verfassungsmäßiger Grundrechte in Ausnahmelagen – etwa durch die Schlechterstellung ungeimpfter Menschen im Rahmen der 2G-Regel – oder zur Gendersprache, die ihrer Ansicht nach ins Grundgesetz aufgenommen werden sollte.
All das ist legitimer Gegenstand politischer Auseinandersetzung – doch statt sich dieser Kritik zu stellen, diffamiert die SPD Kritiker pauschal als Teil einer „Hetzkampagne“, ja gar einer „Hetzjagd“ – und bringt sogar „Morddrohungen“ ins Spiel. Für diese existiert bis heute kein einziger Beweis.
Zum ersten Mal ist am Freitag, dem 11. Juli, von solchen Morddrohungen die Rede. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese behauptete in einer Plenardebatte, es seien Drohungen gegen Brosius-Gersdorf ausgesprochen worden – angeblich ausgelöst durch „rechte Nachrichtenportale“. Damit bewegt sich Wiese gefährlich nah an Verleumdung und Rufmord gegenüber Journalisten, die schlicht ihren Job machen: kritisch berichten und legitime Gegenstimmen jenseits der linksgrünen Filterblase sichtbar machen. Ab Minute 2 seiner Rede beginnt dieser rhetorische Angriff auf die Pressefreiheit.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











