Nicht ganz vor Jahr und Tag, aber zumindest vor vielen Tagen und im vorigen Jahr behelligte der Autor dieses Textes die Publico-Leser mit seinem privaten Lebensproblem. Er beabsichtigt nämlich, sich zu verheiraten, und benötigt dazu einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtsregister. Beantragt beim Standesamt Leipzig im September 2025. Dort meldete man sich zwei Wochen später mit dem Hinweis, ich müsste neben dem Antrag, der schon meine Adresse und eine amtliche Passkopie enthielt, auch noch eine offizielle Bestätigung meiner Wohnanschrift in München beibringen. Wegen Datenschutzes. Damit die Dokumente nicht in die falschen Hände gelangen. Ich brachte diese Bestätigung sogar persönlich im Leipziger Riesenrathaus mit seinen langen Fluren vorbei, genauer gesagt, ich drückte sie der einzigen Mitarbeiterin in die Hand, die ich dort an einen normalen Werktag zwischen 13:30 und 13:45 Uhr antraf. Laut Internetseite des Standesamtes muss ein Antragsteller bis zu zwölf Wochen auf seine Urkunden warten. Das erschien mir schon außerordentlich fantastisch für eine Behördenleistung, bei der niemand etwas prüfen und berechnen muss. Es geht darum, seit 1966 vorliegende Daten auf ein A4-Blatt zu drucken, einen Stempel daraufzusetzen und das Ganze per Post zu verschicken. Mehr nicht.
Als Anfang Januar 2026, also deutlich nach Ablauf der Dreimonatsfrist, die Dokumente immer noch nicht angekommen waren, schickte ich ein Beschwerdeschreiben, das eine Teamleiterin sogar relativ schnell per E-Mail beantwortete: Ich möge nicht so drängeln, derzeit arbeite man gerade den Posteingang von August 2025 ab. Wenn es so weit sei, werde man die Unterlagen an diese Adresse senden – es folgte die Postanschrift eines Namensvetters aus einer völlig anderen Ecke Deutschlands. Immerhin verfüge ich jetzt über die Daten eines Namensdoppelgängers. Wer weiß, wofür man es einmal braucht.
Meine Münchner Adresse hatten die Mitarbeiter in Leipzig, die so darauf achten, dass nichts in falsche Hände gerät, bis dahin nur dreimal erhalten, einmal davon auf amtlichem Papier. Es konnte also nicht schaden, sie noch ein viertes Mal zu übermitteln. Als bis Anfang Februar immer noch nichts aus meiner Geburtsstadt in meinem Briefkasten lag, schaltete ich einen Anwalt ein, der den Standesamtsleiter auf Paragraf 75 VwGO aufmerksam machte, der eine Untätigkeitsklage erlaubt, wenn eine Behörde in einer angemessenen Frist keine Entscheidung trifft.
Darauf schrieb eine Mitarbeiterin dem Anwalt, meine Dokumente seien schon am 8. Januar an mich verschickt worden (zufällig genau der Tag, an dem mich die andere Mitarbeiterin davon in Kenntnis setzte, ich wäre noch längst nicht dran). Der Anwalt antwortete, es sei bei seinem Mandanten nichts angekommen, und fragte, worin denn das Problem bestehe, die Unterlagen noch einmal in die Post zu geben, wenn dieser Akt angeblich schon einmal stattgefunden haben sollte. Das Leipziger Rathaus reagierte nun gar nicht mehr.
Der Anwalt, ein grundsätzlich freundlicher Mensch und Rechtsvertreter eines ebenfalls konzilianten Menschen, der eigentlich nur heiraten und nicht prozessieren will, schickte die schon fertige Klageschrift an den Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung, verbunden mit der Frage, ob er dieses Verfahren wirklich kostenpflichtig verlieren möchte, oder eventuell doch die Lösung darin erkennt, seine Mitarbeiter zum Arbeiten anzuhalten. Anschließend vergingen noch einmal fast zwei Wochen. Dann aber, nach fünf Monaten, zwei Beschwerdeschreiben des Bürgers und zwei anwaltlichen Schriftsätzen kam tatsächlich ein Brief mit den beiden gestempelten Blättern in München an.
Das geht nicht nur mir so. Ich weiß. Ein Kollege von mir wartet auch schon ziemlich lange auf seine deutsche Geburtsurkunde, die er für seine Übersiedlung in die Schweiz braucht. Ein anderer Bekannter möchte an seinem denkmalgeschützten Ferienhaus Umbauten vornehmen, reichte alle Unterlagen dazu ein und fragte, wann er mit einem Bescheid rechnen könne. Antwort: In etwa zweieinhalb Jahren.
Wie der Newsletter des Tagesspiegel mitteilt, sieht es zurzeit sehr schlecht für Berliner aus, die etwas von der Abteilung Nachlasssachen des Amtsgerichts Kreuzberg wollen, beispielsweise einen Erbschein. Dort finden nämlich seit Wochen und noch bis zum 6. März „umfangreiche Schulungen der Beschäftigten“ für eine neue IT-Anwendung statt, wie ein Behördensprecher mitteilte. Bis dahin geht kein Bediensteter ans Telefon, geschweige denn, dass er sich um Nachlasssachen kümmert. In der Hauptstadt der Abwärtsbewegung brachen sich in diesem Winter wahrscheinlich Hunderte die Knochen – genaue Zahlen der Januar- und Februargefallenen gibt es nicht – , weil die Stadtregierung den Einsatz von Tausalz gegen Glatteis für umweltschädlich hält. Als Bürger mit noch heilen auch schon durchtrennten Knochen und sogar der Regierende Bürgermeister flehentlich darum baten, eine Ausnahme zuzulassen, warnte eine SPD-Politikerin vor Schnellschüssen.
Es stellt also ein gewisses Gesundheitsrisiko dar, im Winter über die Berliner Straßen zu rutschen. Aber nichts scheint das Wohlbefinden so anzugreifen wie eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Stadt. Dessen Beamte und Angestellte fallen malaisenbedingt im Schnitt 33,8 Tage im Jahr aus, in Berlin-Mitte sogar fast 50 Tage. Rechnet man Urlaub, Kuren und Schulungen dazu, dann wirkt es eher erstaunlich, dass die Restzeit reicht, um überhaupt noch den einen oder anderen Erb- oder Totenschein auszufertigen. Nicht von ungefähr stellte die Stadtverwaltung das Verfahren auf einem Gebiet, auf dem die Politik ausdrücklich Tempo wünscht, auf Onlineantrag ohne vertiefte Prüfung um, nämlich bei der Einbürgerung.
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