Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim Besuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa in Berlin ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Innerhalb von drei Jahren sollen „rund 80 Prozent“ der in Deutschland lebenden Syrer in ihre Heimat zurückkehren. Vorrangig, sagte Merz, gehe es um diejenigen, die „keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr haben“. Die Rechts- und Datenlage ist deutlich komplizierter, als diese Zahl vermuten lässt.
Denn die Gruppe, über die gesprochen wird, ist rechtlich alles andere als einheitlich. In Deutschland leben nicht nur Syrer mit offenem Asylverfahren oder abgelehntem Antrag. Es gibt anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Menschen mit nationalem Abschiebungsverbot, Personen mit Duldung, Syrer mit anderen Aufenthaltstiteln, etwa für Familiennachzug, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit – und eine wachsende Zahl von Menschen, die inzwischen deutsche Staatsbürger sind.
Gerade diese Einbürgerungen sind für die Debatte zentral. Nach der Einbürgerungsstatistik von Destatis wurden 2024 insgesamt 83.185 syrische Staatsangehörige eingebürgert. Syrer waren damit erneut die mit Abstand größte Gruppe. Seit 2015 summieren sich die Einbürgerungen auf 246.359. Die Entwicklung beschleunigte sich deutlich: 2020 waren es 6.700, 2021 19.095, 2022 48.320, 2023 75.485 und 2024 schließlich 83.185.
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