In der Debatte rund um die verschobene Wahl der Bundesverfassungsrichter bekräftigt Frauke Brosius-Gersdorf in einer schriftlichen Erklärung ihre Positionen zu Abtreibung, Kopftuchverbot und paritätischen Wahllisten. Medienberichte dazu attackiert sie als „unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent“.
N-TV veröffentlichte den gesamten Text ihrer Erklärung im Wortlaut. Darin geht Brosius-Gersdorf auch auf Berichte los, die Politiker als anonyme Quellen zu Wort kommen lassen. In diesem Kontext begrüßt sie dann aber offenbar Verschärfungen im Strafrecht bei Äußerungsdelikten gegen Politiker – diese würden „für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern“.
Vor allem aber geht Brosius-Gersdorf auf ihre vieldiskutierte Haltung zur Abtreibung ein und bekräftigt dabei ihre bisherige Positionierung: Sie habe auf das „verfassungsrechtliche Dilemma“ hingewiesen, das bestehe, „wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt“, schreibt die Juristin unter Verweis auf die aktuell geltende Straffreiheit vieler Abtreibungen bei gleichzeitig formellem Verbot.
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