Die Geschichte klingt unglaublich. Aber heutzutage mag man ja vieles gar nicht mehr glauben, was im besten Deutschland aller Zeiten passiert. Und diese Geschichte ist wahr.
Alles beginnt am 19. September 2020 in Wuppertal. Auf einer Demonstration von Corona-Maßnahmengegnern gehen Polizisten außerordentlich rüde gegen einen blinden Demonstranten vor. Videoaufnahmen des Einsatzes werden anschließend auf Facebook veröffentlicht.
Unter diesem Facebook-Beitrag erscheint am 21. September 2020 um 21.35 Uhr ein Kommentar von einem gewissen David G., der die Polizeigewalt verteidigt. Unser Mann, Peter Müller (Name von der Redaktion geändert), postet die Frage:
„Wer bitte ist David G.?“
Auf diese Frage ANTWORTET nun ein ANDERER Facebook-Teilnehmer:
„… einer, der diese Drecksbullen wieder schönreden muss.“
Peter Müller stellt also nur eine Frage, jemand anderes antwortet. Doch weil in den Jahren 2020 und 2021 offenbar weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft noch einige Richter wissen, wie Facebook funktioniert, bricht nun die Hölle über unseren Mann herein.
Wuppertal hat objektiv ein Verbrechensproblem. Dort werden statistisch 14.500 Straftaten auf 100.000 Einwohner verübt. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt, der liegt bei 7.000.
Im Polizeipräsidium Wuppertal, Kradgruppe GE, haben sie mit echten Verbrechern trotzdem offenbar nicht genug zu tun. Außerdem sind sie, nun ja, recht empfindlich. Jedenfalls stellt, für sich selbst und für fünf weitere Kollegen, ein Polizeihauptkommissar G. am 3. Dezember 2020 Strafantrag wegen der Formulierung „… einer, der diese Drecksbullen wieder schönreden muss“. Vergehen: Beleidigung nach § 185 StGB. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Fälle eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Als Tatverdächtigen benennt er Peter Müller.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











