Das Jahr 2025 steht vor der Tür und mit ihm jede Menge Änderungen und Anpassungen. Ein Überblick, was auf Bürgerinnen und Bürger zukommt:
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro angehoben. Beides dient dazu, den Kaufkraftverlust durch die Infaltion auszugleichen.
2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden.
Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Azubis ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 538 auf 556 Euro im Monat.
Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.
Das Kindergeld wird zum 1. Januar um fünf Euro auf 255 Euro erhöht. Auch der Kindersofortzuschlag, der Familien mit geringen Einkommen zusätzlich unterstützt, steigt monatlich um fünf auf 25 Euro. Zudem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr an.
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
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