Mehr als die Hälfte der Menschen, die Bürgergeld erhalten, weil sie ihre Angehörigen pflegen oder betreuen, hat eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das geht aus einer NIUS-Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit hervor. Da Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft nur etwa 15 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, sind sie in der Gruppe der „pflegenden Angehörigen im Bürgergeld“ deutlich überrepräsentiert.
Auffällig: Unter den Menschen, die nicht arbeiten, obwohl sie könnten, um stattdessen ihre Angehörigen zu pflegen oder zu betreuen, sind einige ausländische Staatsangehörigkeiten deutlich überrepräsentiert. So kümmert sich die am stärksten vertretene Gruppe der rumänischen Staatsangehörigen mit einem Anteil von 13,3 Prozent mehr als doppelt so häufig um Angehörige wie deutsche Staatsangehörige mit einem Anteil von 5,9 Prozent. Auch Bulgaren verzichten mit einem Anteil von 10,9 überproportional häufig auf Arbeit, um zu pflegen oder zu betreuen. Ein Anteil von 10,9 Prozent entfällt auf sie. Syrer sind mit einem Anteil von 8,8 Prozent vertreten, Iraker mit 8,7 Prozent, Afghanen mit 8 Prozent.
Der Hinweis auf die Bedeutung pflegender Angehöriger gehört inzwischen zum festen Repertoire politischer Selbstinszenierung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte in einem „Grußwort“ zum Ende Januar stattfindenden Kongress Pflege 2026: „Pflegende Angehörige brauchen mehr Unterstützung.“
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