Neues EU-Gesetz sieht „Maßnahmen zur Verhaltensänderung“ vor, damit Privathaushalte Lebensmittelabfall zu reduzieren
Am Dienstag gab das EU-Parlament final seine Zustimmung zu einem neuen EU-Gesetz, das sich mit der Reduktion von Lebensmittelabfällen befasst. Das Gesetz sieht vor, dass die Lebensmittelabfälle von Privathaushalten, Restaurants und im Einzelhandel im Rahmen des Klimaschutzes um 30 Prozent reduziert werden sollen. Bei der Lebensmittelverarbeitung sollen die Abfälle um zehn Prozent reduziert werden. Als Vergleichsbasis dienen die Abfallmengen aus den Jahren 2021 bis 2023, wie aus einer Pressemitteilung des EU-Parlaments hervorgeht.
Der angenommene Gesetzesentwurf vom Juni 2025 sieht vor, dass auch Kampagnen durchgeführt werden sollen, um für das Thema zu sensibilisieren. Außerdem soll es „Maßnahmen zur Verhaltensänderung“ geben, um Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Bis Dezember 2027 soll die EU-Kommission ein Zwischenfazit ziehen und überprüfen, ob die Zielvorgaben für 2030 eingehalten werden können. Unter Umständen können die Ziele für 2030 dann auch angepasst oder neue Ziele für 2035 vorgegeben werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











